1) BESUCHSREGELN
Mit dem Kauf von Eintrittskarten akzeptieren Sie uneingeschränkt die Bestimmungen der nachstehenden Regelungen:
ALLGEMEINE REGELN FÜR DEN BESUCH DER TERRE BORROMEO-STÄTTE
· Der Zutritt zu den Stätten von Terre Borromeo ist bis zu einer halben Stunde vor Schließung der Stätte gestattet.
· Am Eingang zu jedem Standort ist die Vorlage der Eintrittskarte obligatorisch. Das Fehlen einer Eintrittskarte berechtigt nicht zum Eintritt.
· Die Eintrittskarte muss während der gesamten Dauer des Besuchs aufbewahrt und dem Personal von Terre Borromeo auf Verlangen vorgelegt werden.
· Die Besuchsrouten sind so eingerichtet, dass die Sicherheit der Besucher und der Schutz der Werke und Orte gewährleistet sind. Um den Zustrom des Publikums zu erleichtern, ist es notwendig, die Besuchswege nicht zu verlassen und die vorgesehenen Barrieren nicht zu überwinden. Die Besuchsrouten können nach Ermessen der Leitung von Terre Borromeo variiert werden, um das oben Genannte zu gewährleisten.
· Die Besuchsrouten wurden so gestaltet, dass sie die Orte aufwerten und eine Überfüllung vermeiden. Es ist daher zwingend erforderlich, die Offenlegungsfristen einzuhalten und andere Gruppen nicht zu überschreiten, was ein Hindernis darstellt.
· Alle Besucher müssen sich gegenüber den besuchten Orten respektvoll verhalten. Gruppen müssen während des Besuchs zusammenbleiben.
· Alle Besucher müssen Kleidung tragen, die den besuchten Orten entspricht. Der Zutritt in feierlicher Kleidung ist nicht gestattet.
· Beschallungsanlagen sind in Respekt für den Besuch anderer Personen nicht gestattet.
· Gruppen von mehr als 6 Personen, einschließlich des Reiseführers, müssen Kopfhörer (Flüsterkopfhörer) tragen, die es den Reiseführern ermöglichen, ihre Stimme leise zu halten..
· Die Verwendung von Laserpointern ist verboten.
· Es ist verboten, Materialien auszustellen, die die Sicht für andere Besucher behindern oder die Notfallschilder stören oder in jedem Fall die Fluchtwege versperren.
· Der Zutritt zu den Stätten von Terre Borromeo ist nur zu kulturellen Zwecken gestattet, der Zutritt zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen. Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch Terre Borromeo gestattet. Der Erhalt der Genehmigung ermöglicht die Ausübung dieser Tätigkeiten innerhalb der durch die Genehmigung selbst festgelegten Grenzen und Methoden.
BESONDERE REGELN FÜR DEN BESUCH DES PALASTES UND GARTENS VON ISOLA BELLA
Vor dem Betreten der Ausstellungsflächen im Palazzo von Isola Bella müssen Rucksäcke, Taschen, Regenschirme und andere sperrige Gegenstände an der Garderobe abgegeben werden. Die Anzahlung ist kostenlos..
Die Besichtigungsroute beinhaltet den Zugang zum Palast und anschließend zum Garten. Es ist nicht möglich, die Reihenfolge der Besuche umzukehren..
Für Besucher mit motorischen Behinderungen steht ein Aufzug zur Verfügung, der den Zugang in die erste Etage des Palastes ermöglicht. Für die Nutzung dieses Aufzugs ist eine Kontaktaufnahme mit den Museumsbetreibern erforderlich..
Der Besuch im Palast von Isola Bella kann einschließlich des Berthier-Flügels maximal 60 Minuten dauern.
Der Besuch des Gartens hat keine festgelegte Dauer, sondern muss spätestens eine Stunde nach dem letzten Eintritt in den Palast enden.
An Tagen mit maximaler Besucherzahl ist es vorbehaltlich der Genehmigung des Museumsbetreibers möglich, den Berthier-Flügel nicht zu besuchen. In diesem Fall darf der Gesamtbesuch im Palast maximal 45 Minuten dauern und eine Rückkehr in den Berthier-Flügel zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht gestattet..
Besucher und Führer sind verpflichtet, die in diesem Dokument enthaltenen Anweisungen zu befolgen. Sicherheitspersonal ist befugt, einzugreifen und Personen zu entfernen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit von Personen, Orten und Kunstwerken gefährden.
Die folgenden Verhaltensweisen sind verboten:
· die Kunstwerke Berühren oder Gegenstände in ihre Nähe bringen, die sie beschädigen könnten;
· sich auf die Sockel der Skulpturen und die Wände stützen;
· sich auf Sofas und Sessel setzen;
· in Museumsumgebungen laufen;
· Trekkingstöcke Benutzen;
· in den Ausstellungsbereichen und Gärten essen und trinken;
· Flüssigkeiten mit Ausnahme der sogenannten LAGs (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele) für medizinische Zwecke einführen;
· Rauchen (das Verbot umfasst auch elektronische Zigaretten);
· mit Blitz fotografieren; Fotografieren oder Videos mit Selfie-Sticks, Ständern und professioneller Ausrüstung jeglicher Art machen;
· die Wände beschriften oder verunstalten;
· Papiere, Flaschen, Kaugummis oder andere Abfälle verlassen.;
· Messer und/oder Metallwerkzeuge verschiedener Art ins Museum bringen; jede Art von Schusswaffe und/oder gefährlichem Material mitbringen. Bewaffneten Besuchern (auch solchen mit regulärem Waffenschein) ist der Zutritt ebenfalls untersagt; weitere abweichende Bedingungen müssen vorher mitgeteilt und ggf. von der Direktion genehmigt werden;
· Einführung von Tieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden, Assistenzhunden für Behinderte und Haustieren, deren Unterstützung bei therapeutischen Behandlungen (Haustiertherapie) durch Atteste von Ärzten öffentlicher Gesundheitseinrichtungen bescheinigt ist;
· Einführung von Drohnen und ähnlichen Geräten;
· Kinderwagen vorstellen;
· Über Brüstungen beugen;
BESONDERE REGELN FÜR DEN BESUCH DES PALASTES UND GARTENS VON ISOLA MADRE
Besucher und Führer sind verpflichtet, die in diesem Dokument enthaltenen Anweisungen zu befolgen. Sicherheitspersonal ist befugt, einzugreifen und Personen zu entfernen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit von Personen, Orten und Kunstwerken gefährden.
Die folgenden Verhaltensweisen sind verboten:
· die Kunstwerke Berühren oder Gegenstände in ihre Nähe bringen, die sie beschädigen könnten;
· sich auf die Sockel der Skulpturen und die Wände stützen;
· sich auf Sofas und Sessel setzen;
· in Museumsumgebungen laufen;
· Trekkingstöcke Benutzen;
· in den Ausstellungsbereichen und Gärten essen und trinken;
· Flüssigkeiten mit Ausnahme der sogenannten LAGs (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele) für medizinische Zwecke einführen;
· Rauchen (das Verbot umfasst auch elektronische Zigaretten);
· mit Blitz fotografieren; Fotografieren oder Videos mit Selfie-Sticks, Ständern und professioneller Ausrüstung jeglicher Art machen;
· die Wände beschriften oder verunstalten;
· Papiere, Flaschen, Kaugummis oder andere Abfälle verlassen.;
· Messer und/oder Metallwerkzeuge verschiedener Art ins Museum bringen; jede Art von Schusswaffe und/oder gefährlichem Material mitbringen. Bewaffneten Besuchern (auch solchen mit regulärem Waffenschein) ist der Zutritt ebenfalls untersagt; weitere abweichende Bedingungen müssen vorher mitgeteilt und ggf. von der Direktion genehmigt werden;
· Einführung von Tieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden, Assistenzhunden für Behinderte und Haustieren, deren Unterstützung bei therapeutischen Behandlungen (Haustiertherapie) durch Atteste von Ärzten öffentlicher Gesundheitseinrichtungen bescheinigt ist;
· Einführung von Drohnen und ähnlichen Geräten;
· Kinderwagen vorstellen;
· Über Brüstungen beugen;
BESONDERE REGELN FÜR DEN BESUCH VOM SCHLOSS ROCCA DI ANGERA
Besucher und Führer sind verpflichtet, die in diesem Dokument enthaltenen Anweisungen zu befolgen. Sicherheitspersonal ist befugt, einzugreifen und Personen zu entfernen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit von Personen, Orten und Kunstwerken gefährden.
Die folgenden Verhaltensweisen sind verboten:
· die Kunstwerke Berühren oder Gegenstände in ihre Nähe bringen, die sie beschädigen könnten;
· sich auf die Sockel der Skulpturen und die Wände stützen;
· sich auf Sofas und Sessel setzen;
· in Museumsumgebungen laufen;
· Trekkingstöcke Benutzen;
· in den Ausstellungsbereichen und Gärten essen und trinken;
· Flüssigkeiten mit Ausnahme der sogenannten LAGs (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele) für medizinische Zwecke einführen;
· Rauchen (das Verbot umfasst auch elektronische Zigaretten);
· mit Blitz fotografieren; Fotografieren oder Videos mit Selfie-Sticks, Ständern und professioneller Ausrüstung jeglicher Art machen;
· die Wände beschriften oder verunstalten;
· Papiere, Flaschen, Kaugummis oder andere Abfälle verlassen.;
· Messer und/oder Metallwerkzeuge verschiedener Art ins Museum bringen; jede Art von Schusswaffe und/oder gefährlichem Material mitbringen. Bewaffneten Besuchern (auch solchen mit regulärem Waffenschein) ist der Zutritt ebenfalls untersagt; weitere abweichende Bedingungen müssen vorher mitgeteilt und ggf. von der Direktion genehmigt werden;
· Einführung von Tieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden, Assistenzhunden für Behinderte und Haustieren, deren Unterstützung bei therapeutischen Behandlungen (Haustiertherapie) durch Atteste von Ärzten öffentlicher Gesundheitseinrichtungen bescheinigt ist;
· Einführung von Drohnen und ähnlichen Geräten;
· Kinderwagen vorstellen;
· Über Brüstungen beugen;
BESONDERE REGELN FÜR DEN BESUCH VON PARCO PALLAVICINO
Besucher und Führer sind verpflichtet, die in diesem Dokument enthaltenen Anweisungen zu befolgen. Sicherheitspersonal ist befugt, einzugreifen und Personen zu entfernen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit von Personen und Orten gefährden.
Die folgenden Verhaltensweisen sind verboten
· Tiere füttern;
· Tiere stören;
· Gegenstände auf Tiere werfen;
· über Zäune hinausgehen;
· Speisen oder Getränke außerhalb der Picknickplätze und Erfrischungspunkte im Park konsumieren;
· die Gehwege verlassen;
· Papiere, Flaschen, Kaugummis oder andere Abfälle verlassen;
· Messer und/oder Metallwerkzeuge verschiedener Art ins Museum bringen; jede Art von Schusswaffe und/oder gefährlichem Material mitbringen. Bewaffneten Besuchern (auch solchen mit regulärem Waffenschein) ist der Zutritt ebenfalls untersagt; weitere abweichende Bedingungen müssen vorher mitgeteilt und ggf. von der Direktion genehmigt werden;
· Einführung von Drohnen und ähnlichen Geräten;
· Über Brüstungen beugen;
Abschließend wird präzisiert, dass der Zutritt für Hunde nur mit Maulkorb gestattet ist.
Im Bereich „Fattoria“ ist der Zutritt für Hunde verboten.
2) GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES TRANSPORTDIENSTES
Der Transportdienst wird von Drittunternehmen verwaltet..
WAS IST INBEGRIFFEN
Transfer mit dem Taxiboot gemäß der gewählten Route.
ART DES TRANSPORTS
Für Einzelpersonen wird der Service geteilt.
Für Gruppen und Schulen erfolgt der Service exklusiv auf einem Boot.
ORT DER EINSCHIFFUNG
Die Einschiffung in Stresa erfolgt auf der Piazza Marconi vor der Kirche, in der Nähe eines roten Piers mit Schildern des Consorzio Motoscafisti Associati.
UHRZEIT
Für Einzelpersonen: Die Abfahrten erfolgen halbstündlich ab ca. 9.30 Uhr. Es ist nicht erforderlich, dem Spediteur Ihre Ankunft im Voraus mitzuteilen.
Für Gruppen: Es ist notwendig, eine bestimmte Abfahrtszeit zu vereinbaren, indem Sie sich an die auf dem Fahrschein angegebenen Kontaktdaten wenden.
Das Ende des Gottesdienstes wird voraussichtlich spätestens um 18.00 Uhr erfolgen.
GÜLTIGKEIT DES TITELS FÜR DEN TRANSPORT
Die Fahrkarte gilt für einen Tag.
Bei Nichtbenutzung erfolgt keine Rückerstattung.
DETAILS ZU DEN PREISEN
· Individuelle Preise:
o Erwachsene: voller Preis
o Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren: ermäßigter Preis
o Kinder unter 6 Jahren: kostenlos (sie benötigen kein Fahrticket)
· Gruppentarif
· Schultarif
LANDESSTEUER
Die Gemeinde Stresa hat für die Saison 2025 eine Landesteuer in Höhe von 0,50 € pro Person für jede Insel festgelegt. Diese Steuer muss beim Einsteigen bezahlt werden.
RÜCKERSTATTUNGEN
Bei Nichtinanspruchnahme werden Fahrkarten nicht erstattet.
PASSAGIERE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Der Transportdienst könnte für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität kritische Probleme darstellen.
Es wird empfohlen, den Transporteur im Voraus unter der E-Mail-Adresse info@stresatours.com zu kontaktieren, um weitere Fragen zu klären..
HINWEISE ZUM TRANSPORTDIENST
Sobald der Kauf abgeschlossen ist, erhalten Sie das Fahrticket.
Das Fahrticket ist beim Einsteigen vorzulegen und bis zur Beendigung des Dienstes aufzubewahren.
HÖHERE GEWALT
Der Transportservice ist mit Ausnahme von Ereignissen höherer Gewalt gewährleistet.
Zu diesen Ereignissen zählen unter anderem widrige Wetterbedingungen, die eine sichere Navigation gefährden.
Unter solchen Umständen behält sich der Beförderer das Recht vor, Fahrten auszusetzen oder einzuschränken.