Die SAG Srl hat ein spezielles Verfahren zur Verwaltung interner Meldungen eingeführt, das die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema „Whistleblowing“ gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019) umsetzt.
Der Begriff Whistleblower (aus dem Englischen: to blow the whistle) bezeichnet allgemein eine Person, die potenziell rechtswidrige Handlungen oder Sachverhalte, Verstöße gegen nationale oder europäische Vorschriften, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der öffentlichen Verwaltung oder privater Einrichtungen beeinträchtigen, bemerkt. Diese Informationen werden in einem öffentlichen oder privaten Arbeitskontext erlangt, und die Person entscheidet sich, diese über die von der Firma eingerichteten, vertraulichen und unabhängigen internen Kanäle zu melden.
Die SAG Srl hat ein System eingeführt, das darauf abzielt, die Vertraulichkeit der Identität des Melders zu wahren und ihn vor Repressalien, unfairen oder diskriminierenden Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Meldung zu schützen. Das Unternehmen ermutigt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Partner, von ihnen entdeckte Sachverhalte oder Verhaltensweisen zu melden, die gegen die Vorschriften verstoßen könnten, die die charakteristischen Tätigkeiten der SAG Srl regeln.
Die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 finden jedoch keine Anwendung auf „Anfechtungen, Forderungen oder Anträge, die mit einem persönlichen Interesse des meldenden Individuums zusammenhängen und ausschließlich dessen individuelle Arbeits- oder öffentlichen Dienstverhältnisse betreffen oder in Bezug auf die Arbeits- oder Dienstverhältnisse mit hierarchisch übergeordneten Personen stehen“.
Für die Einreichung und Verwaltung von Meldungen hat die SAG Srl eine spezielle IT-Plattform eingerichtet, die von unabhängigen und eigenständigen Strukturen verwaltet wird.
Wenn Sie eine Meldung bei SAG Srl einreichen möchten, gelangen Sie hier zur Plattform.